Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung: Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung angepasst

Wer eine zu Wohnzwecken selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren lässt, wird gleich doppelt gefördert – die Bundesregierung hat Regelungen im Einkommensteuergesetz (EStG) an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst.