BMF: Änderung des AEAO zu §§ 89 und 89a Allgemein 28. Juni 2024 Im AEAO wurde zum Vorabverständigungsverfahren eine Regelung zu § 89a eingeführt und die Regelung zu § 89 ergänzt. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Verbindliche Auskunft’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest