BFH Pressemitteilung: Parkhaus erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigt Allgemein 27. Juni 2024 Das BMF hat entschieden, dass ein Parkhaus als Verwaltungsvermögen in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt ist. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest