Änderung in unbefristetes Arbeitsverhältnis : Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern Allgemein 26. April 2024 Seit der Gesetzesänderung zum 1.1.2024 hat der BFH bisher zwei Entscheidungen veröffentlicht, welche sich mit der Frage der ersten Tätigkeitsstätte bei einem Leiharbeitnehmer auseinandersetzen. Ein weiteres Revisionsvefahren ist anhängig. Mehr zum Thema ‚Erste Tätigkeitsstätte’…Mehr zum Thema ‚Leiharbeit’…Mehr zum Thema ‚Reisekosten’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest