Praxis-Tipp: Verlängerung des Investitionszeitraums für Investitionsabzugsbeträge

Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung ist eine Verlängerung des 3-jährigen Investitionszeitraums nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG auf 4 Jahre für Investitionsabzugsbeträge vorgesehen, die in 2017 endenden Wirtschaftsjahren abgezogen wurden.