FG Münster: Keine doppelte Haushaltsführung bei zu kurzer Fahrzeit Allgemein 18. März 2024 Das FG Münster hat entschieden, dass keine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist, wenn die Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte etwa eine Stunde beträgt. Mehr zum Thema ‚Doppelte Haushaltsführung’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest