BMF Kommentierung: Umsetzung des MwSt-Digitalpakets zum 1.1.2019

Zum 1.1.2019 wird in Deutschland der erste Teil des sog. Digitalpakets umgesetzt. Dazu gehört eine Bagatellregelung bei der Festlegung des Leistungsorts, eine Vereinfachung bei der Identifizierung des Leistungsempfängers sowie eine Neuregelung bei den Rechnungsausstellungspflichten. Das BMF hat jetzt den UStAE an die neuen Regelungen angepasst.