BFH Pressemitteilung: Darlehensteilerlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung als Arbeitslohn

Der BFH hat entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) führt.