Mehrergebnisse glätten: Wechsel der Gewinnermittlungsart nach Betriebsprüfung

Ist es auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung möglich, im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche das Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten?