Lohnsteuer und Sozialversicherung: Nachträgliche Korrektur der Entgeltabrechnung

Bei der Entgeltabrechnung werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Entgelt der Arbeitnehmenden einbehalten. Bei einer nachträglichen Korrektur sind für diese beiden Bereiche unterschiedliche Regelungen zu beachten.