Hessisches FG: Falsch bezeichneter Bescheid zur Feststellung des Grundbesitzwerts Allgemein 22. Dezember 2023 Das Hessische FG hat entschieden, dass ein falsch bezeichneter Bescheid zur Feststellung des Grundbesitzwertes nichtig ist. Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest