BZSt: Neues IT-Fachverfahren zum Steuerabzug nach 50a EStG Allgemein 22. Dezember 2023 Das BZSt weist darauf hin, dass ab Ende Februar 2024 ein neues IT-Fachverfahren zum Steuerabzugsverfahren nach §§ 50, 50a EStG eingeführt wird. Mehr zum Thema ‚Steuerabzug’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest