Praxis-Tipp: Kein Arbeitslohn bei sozialversicherungsrechtlichem Summenbescheid Allgemein 9. November 2023 Die (Nach-)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung durch den Arbeitgeber aufgrund eines sog. Summenbescheids führt nicht zu Arbeitslohn. Mehr zum Thema ‚Urteil’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest