FG Münster: Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG Allgemein 16. November 2023 Das FG Münster entschied in verschiedenen Urteilen über mehrere Fragen zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Erbschaftsteuerbegünstigung nach § 13a ErbStG. Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest