Wachstumschancengesetz: Geplante Änderungen bei der Thesaurierungsbegünstigung

Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 den Regierungsentwurf für ein „Wachstumschancengesetz“ beschlossen. Darin enthalten ist – neben zahlreichen weiteren Änderungen – die verbesserte Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Abs. 2 EStG.