FG Düsseldorf: Klageerhebung per Fax durch Steuerberater

Das FG Düsseldorf entschied, dass eine durch einen Steuerberater nach dem 1.1.2023 per Fax erhobene Klage auch dann unzulässig ist, wenn der Registrierungsbrief für das beSt dem Steuerberater im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zugegangen war.