DStV Stellungnahme: Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen

Der DStV begrüßt in ihrer Stellungnahme grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Allerdings müssen bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden.