BFH Pressemitteilung: Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien

Der BFH hat klargestellt, dass Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein können und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen.