BFH: Höhe der Säumniszuschlag ab 2019 verfassungsgemäß – oder doch nicht?

Wird die Steuer nicht bis zur Fälligkeit entrichtet, fällt Säumniszuschlag an. Der Säumniszuschlag beträgt monatlich 1% des rückständigen Steuerbetrages (12% jährlich). Gegen die Höhe des Säumniszuschlags bestehen auch für die Zeiträume ab 2019 keine ernstlichen Bedenken, so der X. Senat des BFH mit Beschluss v. 13.9.2023, X B 52/23 (AdV). Allerdings hat dies kurz danach der VIII. Senat des BFH mit Beschluss v. 22.9.2023 (VIII B 64/22 (AdV)) anders beurteilt.