FG Düsseldorf: Umsatzsteuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen

Budgetassistenzleistungen auf dem Gebiet der Betreuung und Pflege, die von schwerbehinderten Klienten aus ihrem „persönlichen Budget“ bezahlt werden, sind nicht umsatzsteuerfrei, da die gesetzlich vorgegebene Kostenübernahmequote für anerkannte Einrichtungen mit sozialem Charakter so nicht erreicht werden kann. Das entschied das FG Düsseldorf.