FG Hamburg: Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen

Das FG Hamburg hat entschieden, dass die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.