FG Münster: Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils Allgemein 16. November 2022 Das FG Münster hat entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils nur teilweise gewerbesteuerpflichtig ist. Mehr zum Thema ‚Kommanditist’…Mehr zum Thema ‚Veräußerungsgewinn’…Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest