FG Kommentierung: Unbeschränkte Steuerpflicht bei überwiegendem Aufenthalt ohne Familie in China Allgemein 2. November 2022 Art. 4 Abs. 1 DBA-China definiert die Voraussetzungen der Ansässigkeit nicht abkommens-autonom, sondern durch ausdrückliche Anknüpfung an das innerstaatliche Recht des jeweiligen Vertragsstaats. Das FG Baden-Württemberg bezog Stellung. Mehr zum Thema ‚Unbeschränkte Steuerpflicht’…Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest