Umsatzbesteuerung von jPöR ab 2023: Neuregelung des § 2b UStG: Teil 2 – Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug Allgemein 12. Oktober 2022 Durch § 2b UStG werden Ausgangsleistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) vermehrt der Umsatzsteuer unterliegen. Im Gegenzug ergeben sich Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug aus damit zusammenhängenden Ausgaben. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest