FG Münster: Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG ist verfassungsgemäß Allgemein 18. Oktober 2022 Das FG Münster hat entschieden, dass die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG von jährlich 6 % verfassungsgemäß ist. Mehr zum Thema ‚Rücklage’…Mehr zum Thema ‚Gewinn’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest