BMF: Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG Allgemein 6. Oktober 2022 Die Finanzverwaltung hat sich zum Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021 (KöMoG) geäußert. Mehr zum Thema ‚Organschaft’…Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest