BMF: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden Allgemein 21. Oktober 2022 Die Finanzverwaltung hat zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden nach § 15 Abs. 4 UStG Stellung bezogen. Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…Mehr zum Thema ‚Gebäude’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest