Praxis-Tipp: Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge beim Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Arbeitgebern das Kurzarbeitergeld. Doch errechnen muss es der Arbeitgeber. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Zuschläge) bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt.