Praxis-Tipp: Bitte um Bearbeitung einer Steuererklärung als Antrag Allgemein 21. September 2022 Nach § 169 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die Festsetzungsfrist beträgt für die Einkommensteuer 4 Jahre, wenn diese nicht hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden ist. Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest