BVerfG: Ausschluss von Kindergeld bei humanitären Aufenthaltstiteln verfassungswidrig Allgemein 4. August 2022 Das BVerfG hat entschieden, dass § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b EStG in der Fassung bis zum 1.3.2020 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt und die Vorschrift für nichtig erklärt. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest