BFH Kommentierung: Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft Allgemein 29. August 2022 Bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Nr. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null dahingehend, dass die Gebührenermäßigung (§ 89 Abs. 7 Satz 2 AO) sich nach der Bemessung einer Zeitgebühr ausrichtet. Mehr zum Thema ‚Verbindliche Auskunft’…Mehr zum Thema ‚Gebühren’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest