FG Hamburg: Vorläufige Festsetzung von Erstattungszinsen Allgemein 5. Juli 2022 Das FG Hamburg hat entschieden, dass die vorläufige Festsetzung von Erstattungszinsen für Zeiträume ab 2019 nicht ermessensfehlerfrei aufgehoben und die Entscheidung über die Zinsfestsetzung nicht ausgesetzt werden kann. Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest