BFH Kommentierung: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge Allgemein 25. Juli 2022 Bei summarischer Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH-Beschluss v. 31.8.2021, VII B 69/21 (AdV), nicht veröffentlicht). Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Säumniszuschlag’…Mehr zum Thema ‚Verfassungsrecht’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest