FG Münster: Kein Rechtsschutzbedürfnis bei geringem Streitwert Allgemein 21. Juni 2022 Für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit eines Säumniszuschlags i. H. von 4,50 EUR geltend gemacht wird, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis. So entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Säumniszuschlag’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest