BFH Pressemitteilung: Stromsteuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten als unzulässige Beihilfe Allgemein 9. Juni 2022 Der BFH hat erstmals entschieden, dass Unternehmen in Schwierigkeiten keine stromsteuerliche Entlastung gewährt werden kann. Mehr zum Thema ‚Stromsteuer’…Mehr zum Thema ‚Beihilfe’…Mehr zum Thema ‚Europäische Union’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest