Umsetzung der Reform der Grundsteuer: Grunsteuerreform: Wer zur Erklärungsabgabe verpflichtet ist Allgemein 16. Februar 2022 Im Rahmen der Umsetzung der Reform der Grundsteuer ist auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine Erklärung abzugeben. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundsteuerreform’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest