Praxis-Tipp: Entschädigungszahlung für die Nutzung des Grundstücksuntergrunds Allgemein 3. Februar 2022 Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG ist i. d. R. jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Entschädigung’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest