FG Münster: Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu Kapitaleinkünften Allgemein 17. Februar 2022 Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt der Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer zu Kapitalerträgen. So entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Darlehen’…Mehr zum Thema ‚Darlehensvertrag’…Mehr zum Thema ‚Kapitalertrag’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest