FG Kommentierung: Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch Buchhaltungsgesellschaft

Eine Buchhaltungsgesellschaft, welche Lohnsteueranmeldungen nach § 6 Nr. 4 StBerG durchführt, ist nicht berechtigt einen Antrag auf Erlass eines Verspätungszuschlags zur Lohnsteueranmeldung zu stellen. Das entschied das Thüringer FG.