FG Kommentierung: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Messekosten Allgemein 10. Februar 2022 Gemietete Wirtschaftsgüter, die nur bis zu 3 Mal im Jahr für die Teilnahme an Fachmessen benötigt werden, stellen kein sog. fiktives Anlagevermögen dar; eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung entfällt. So entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Messe’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest