BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen

Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie für die Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer.