FinMin Bayern: Bayern verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen wegen Hochwasserkatastrophe Allgemein 11. Januar 2022 Nach der schweren Unwetterkatastrophe im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die bayerische Finanzverwaltung die bestehenden steuerlichen Erleichterungen im Katastrophenerlass. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Spende’…Mehr zum Thema ‚Säumniszuschlag’…Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Stundung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest