FG Kommentierung: Bescheidänderung bei falscher zeitlicher Zuordnung von Hinzuschätzungsbeträgen

Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der wegen eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten geändert wird, können nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO aus dem Sachverhalt nachträglich durch Änderung eines Steuerbescheids die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden. So entschied das FG Münster.