FG Hamburg: Zahlungen einer ausländischen Stiftung Allgemein 4. Januar 2022 Das FG Hamburg hat entschieden, dass Ausschüttungen einer Stiftung an einen Destinatär als Kapitalertrag zu berücksichtigen sind, soweit diese aus den Erträgen der Stiftung erfolgen. Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…Mehr zum Thema ‚Stiftung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest