FG Berlin-Brandenburg und FG Münster: Aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr ab 1.1.2022 nach der FGO Allgemein 12. Januar 2022 Die Finangerichte Berlin-Brandenburg und Münster haben darauf hingewiesen, dass Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ab 2022 zum elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet sind. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Finanzgericht’…Mehr zum Thema ‚Klage’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest