BVerfG: Privilegierung von Gewinneinkünften im Jahr 2007 verfassungswidrig

Das BVerfG hat entschieden, dass eine auf Gewinneinkünfte beschränkte Begrenzung des Einkommensteuertarifs durch Regelungen im Steueränderungsgesetz 2007 und im JStG 2007 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar ist.