Praxis-Tipp: Gewerbesteuerabzugsverbot bei Rückstellungen Allgemein 27. Dezember 2021 Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind nach § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgaben. Gilt das auch für Gewerbesteuerrückstellungen, die eine Kapitalgesellschaft gewinnmindernd gebildet hat? Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Rückstellung’…Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest