Praxis-Tipp: Anpassung der Vermögensgrenze beim Unterhalt? Allgemein 8. Dezember 2021 Beim Unterhalt für bedürftige Personen gilt die unterhaltsberechtigte Person bei eigenem nicht nur geringfügigem Vermögen nicht als unterhaltsbedürftig. Mehr zum Thema ‚Unterhalt’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest