BMF: Konsultationsvereinbarung zu Grenzpendlern nach Frankreich erneut verlängert

Mit Frankreich wurde eine Verständigungsvereinbarung verlängert, wonach die Arbeitstage der Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend tätig sind, jedoch nicht die Voraussetzungen nach Art. 13 Abs. 5 des DBA erfüllen und wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Frankreich behandelt werden.