BMF: Billigkeitsregelung bei der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Allgemein 7. Dezember 2021 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie eine Billigkeitsregelung getroffen. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest